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für Eltern und Kinder!
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für Eltern - Einverständnis Eltern - AGB
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sorgfältig
lesen und unterschrieben bei uns abgeben. Vielen Dank! Für
alle
Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur
Verfügung.)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§
1 Geltungsbereich
Es gelten die allgemeinen
Vertragsbedingungen soweit nichts anderes zwischen "Alles Pferd" und
den Kunden vereinbart ist.
§ 2
Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen
"Allles Pferd" und den Kunden sind
privatrechtlicher Natur, Gerichtsstand ist das Amtsgericht Worms.
§ 3 Umfang der Leistungen
Zu den Leistungen zählen
pädagogisches Reiten und Voltigieren,
erlebnispädagogische Angebote, Naturpädagogik,
Bauernhofpädagogik, Kindergeburtstage,
Familienangebote und Ferienprogramme. Art und Umfang des konkreten
Angebotes wird vor Beginn zwischen Alles Pferd und den Kunden
festgelegt. Getroffene Absprachen können während dem
Verlauf des Angebotes nur im gegenseitigen
Einverständnis
verändert werden.
Für die Seminare werden die
ausgeschriebenen Leistungen
erbracht. Änderungen am zeitlichen und inhaltlichen Ablauf
können mit den Teilnehmer/innen getroffen werden. Diese
mündliche Vereinbarung hat in der Durchführung der
Kurse Vorrang vor dem ausgeschriebenen Ablauf.
§ 4
Ausfallgebühren
Der Reitunterricht
muss bis spätestens 8.00 Uhr morgens abgesagt werden. Bei
Nicht-Absage werden die vollen Kosten erhoben.
Pädagogische
Projekte
müssen bis spätestens zwei Werktage vor Beginn
abgesagt
werden, ansonsten wird eine Ausfallgebühr von 50 % der Kosten
erhoben.
Für
die Seminare gilt:
eine kostenfreie Absage ist bis 6 Wochen vor dem Lehrgang
möglich.
Bei einer Absage bis maximal 3 Wochen vor dem Lehrgang werden 60 %
der Lehrgangskosten berechnet. Bei einer späteren Absage muss
die volle
Kursgebühr gezahlt werden. Dies gilt auch bei unvorhergesehen
Ereignissen wie Krankheit usw. Sollte der Platz anderweitig besetzt
werden können (Warteliste) wird die gezahlte
Kursgebühr in voller Höhe
erstattet.
§ 5
Haftungsbeschränkung
"Alles Pferd" haftet nur bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei Fahrlässigkeit oder
Vorsatz durch Dritte ist eine Haftung von "Alles Pferd" ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar nach dem
Schadenseintritt - jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden
- bei "Alles Pferd" gemeldet werden. Insbesondere für die
Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidung bei
Veranstaltungen wird keine Haftung übernommen. Die
Aufsichtspflicht in der Arbeit mit Kindern erstreckt sich nur
für das konkrete Angebot, z. B. den Reitunterricht am
Reitplatz. Bei Unfällen auf dem Betriebsgelände wird
keinerlei Haftung und Aufsicht gewährleistet.
Die Teilnahme an
Seminaren erfolgt
auf eigene Gefahr.
Es werden keine Haftungen übernommen
für Unfälle auf dem Betriebsgelände oder in
der Arbeit mit den Tieren.
§ 6
Zahlungsverfahren /
Zahlungsort
Das
Entgelt richtet sich - soweit nichts anderes
vereinbart wurde - nach der aktuellen Preisliste. Die Zahlung wird
sofort nach Beendigung der Leistung in Bar fällig.
Für Institutionen kann die Zahlung per Überweisung
nach Rechnung vereinbart werden. Zahlungsort für Barzahlungen
ist der Bauernhof in Worms - Rheindürkheim. Für die
Lehrgänge gelten die ausgeschriebenen
Zahlungsbedingungen.
§ 7
Inkrafttreten / Sonstiges
Die
AGB sind ab 1. Januar 2004 gültig. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen
Bestimmungen zur Folge.
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